Beschreibung An der Kirchgemeindeversammlung sind folgende Personen stimmberechtigt:
- Alle römisch-katholischen Einwohner von Rümlang
- 18. Altersjahr
- Schweizer Bürgerrecht; Niederlassungs - oder Aufenthaltsbewilligung
- Im aktiven Bürgerrecht nicht eingestellt
Auch alle weiteren interessierten Personen sind als Gäste herzlich willkommen.
Anmeldung Es ist keine Anmeldung erforderlich.