Die Kirchgemeindeordnung 2022 (KGO 2022) wurde an der Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021 angenommen. Vom Synodalrat wurde die KGO 2022 am 17. Januar 2022 rückwirkend auf den 1. Januar 2022 genehmigt.
An der Kirchgemeindeversammlung vom 22. April 2026 wurde eine Teilrevision beschlossen, die durch den Synodalrat mit Beschluss vom 06. Juli 2026 genehmigt wurde und seit 07. September 2026 in Kraft ist.
» Kirchgemeindeordnung Rümlang 2022 - Teilrevision 2026
Die Kirchgemeindeordnung regelt den Bestand und die Organisation der Kirchgemeinde Rümlang und bestimmt die Befugnisse ihrer Organe. Sie stützt sich auf § 11 Abs. 4 KiG und Art. 55 Abs. 1 KO, sowie § 4 KGR.

