Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Mitglieder.
Stimmberechtigt sind folgende Personen:
Auch alle weiteren interessierten Personen sind als Gäste herzlich willkommen.
Stimmberechtigt sind folgende Personen:
- Alle römisch-katholischen Einwohner von Rümlang
- 18. Altersjahr
- Schweizer Bürgerrecht; Niederlassungs - oder Aufenthaltsbewilligung
- Im aktiven Bürgerrecht nicht eingestellt
Auch alle weiteren interessierten Personen sind als Gäste herzlich willkommen.