Die 3 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (kurz: RPK) sind von der Kirchgemeindeversammlung für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.
Die Rechnungsprüfungskommission kontrolliert das Kassen- und Rechnungswesen der Kirchgemeinde.
Aufgaben der RPK
Die RPK prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite an die Kirchgemeindeversammlung:
Insbesondere klärt sie die finanzrechtliche Zulässigkeit, die finanzielle Angemessenheit und die rechnerische Richtigkeit ab und erstattet dazu Bericht und Antrag.
Die Rechnungsprüfungskommission kontrolliert das Kassen- und Rechnungswesen der Kirchgemeinde.
Aufgaben der RPK
Die RPK prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite an die Kirchgemeindeversammlung:
- Budget
- Jahresrechnung
- Spezialbeschlüsse (z.B. Investitionsanträge)
Insbesondere klärt sie die finanzrechtliche Zulässigkeit, die finanzielle Angemessenheit und die rechnerische Richtigkeit ab und erstattet dazu Bericht und Antrag.