Beschreibung An der Kirchgemeindeversammlung sind folgende Personen stimmberechtigt:
- Alle römisch-katholischen Einwohner von Rümlang
- 18. Altersjahr
- Schweizer Bürgerrecht; Niederlassungs - oder Aufenthaltsbewilligung
- Im aktiven Bürgerrecht nicht eingestellt
Auch alle weiteren interessierten Personen sind als Gäste herzlich willkommen.
Die Traktanden werden mindestens 4 Wochen vor der Versammlung hier publiziert.
Die Unterlagen zur Versammlung können zwei Wochen vorher auf www.kath-ruemlang.ch/kgv eingesehen oder im Sekretariat des Katholischen Pfarramtes während der Bürozeiten bezogen werden. Anfragen von allgemeinem Interesse sind nach § 23 des Kirchgemeindereglements bis zehn Tage vor der Versammlung schriftlich an den Präsidenten der Kirchenpflege zu richten (Kath. Kirchenpflege, Samuel Basler, Rümelbachstrasse 40, 8153 Rümlang).
Anmeldung Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Kontakt: Samuel Basler, Präsident der Kirchenpflege